Sind sie zu …, bist Du zu …!

Das Ergebnis einer Messung der Alkoholkonzentration in der Atemluft (AAK) kann durch Fremdsubstanzen, die sich während der Messung in der Mundhöhle befinden, beeinflusst werden. Insbesondere natürlich Alkohol und alkoholhaltige Genussmittel wie zum Beispiel Weinbrandbohnen verfälschen das Messergebnis. Aber auch Pastillen der Marke FISHERMAN’S FRIEND führen zu nicht völlig vernachlässigbaren Abweichungen.

So traf ein zum Bezirk des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gehörendes Amtsgericht nach Anhörung eines Sachverständigen die Feststellung, dass der nicht länger als zehn Minuten vor Durchführung der AAK-Messung zurück liegende Konsum von besagten Bonbons zu – wenn auch minimalen – Abweichungen führen könne. Aber auch minimale Messfehler können sich auswirken; nämlich immer dann, wenn der Grenzwert von 0,25 mg/l bei der AAK-Messung (entspr. 0,5 Promille BAK) nur knapp überschritten wurde. Immerhin geht es in solchen Fällen neben einer Geldbuße auch stets um ein Fahrverbot.