Ramsauer rudert zurück
Die Kritik an den Plänen aus dem Hause des Bundesverkehrsministers, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten zukünftig gleichermaßen mit einem bzw. zwei Punkten zu bewerten, zeigt Wirkung. Im Ministerium wird über eine stärkere Differenzierung nachgedacht.
Unter dem Titel „Einfacher – aber auch besser?“ war auch von dieser Stelle aus die geplante Neuordnung des Punktesystems kritisiert worden, weil damit dem bei Ordnungswidrigkeiten im Gegensatz zu Verkehrsstraftaten bestehenden Unterschied hinsichtlich des Handlungsunrecht zu wenig Rechnung getragen wird. Die dem Bundesverkehrsministerium vorgetragene Kritik ist nicht ohne Folgen geblieben. Statt nach dem bislang noch geltenden Punktesystem, welches eine Bewertung von Bußgeldentscheidungen und Strafurteilen von ein bis sieben Punkten vorsieht, soll nun ein Drei-Punkte-System eingeführt werden. Mit der maximalen Punktzahl würden dann Verkehrsstraftaten wie beispielsweise Trunkenheitsfahrten, Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort fallen. Auf dem von Ramsauer der Öffentlichkeit in der Manier eines Vorschullehrers vorgestellten „Punkte-Tacho“ soll dann aber auch schon ab drei Punkten die gelbe Warnstufe erreicht sein. Wer drei Punkte erreicht, was natürlich auch schon infolge zweier unbedeutenderer Ordnungswidrigkeiten der Fall sein kann, wird durch die Fahrerlaubnisbehörde ermahnt. Beim bisherigen Maßnahmenkatalog soll es bleiben.