„Das leichteste Opfer für einen Betrug ist man selbst.“
(Edward Bulwer-Lytton)

Vermögensdelikte: Rechtzeitig den erfahrenen Rechtsanwalt einschalten

Als Gewerbetreibender haben Sie ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, in dem Ihnen die Begehung von Vermögensdelikten vorgeworfen wird? Ist ein Unternehmen erstmal in die Krise geraten, wird gegen dessen Inhaber nicht selten der Verdacht laut, einen Betrug begangen zu haben. Dieses Risiko droht, wenn er beispielsweise Waren oder Materialien bestellt, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Ausführung von Aufträgen unbedingt erforderlich sind, aber die liquiden Mittel zum Ausgleich der Lieferanten-Rechnung zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhanden sind. In der Erwartung ausstehender Zahlungen von Kunden gehen Unternehmen bisweilen Zahlungsverpflichtungen ein, die nicht erfüllt werden können, wenn die eigenen Forderungen nicht mehr uneingeschränkt erfüllt oder durchgesetzt werden können. Die Rede ist dann vom sogenannten Eingehungsbetrug. Zu den wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens kommen dann strafrechtliche Vorwürfe gegen dessen Inhaber und Geschäftsführer dazu.

Werden Ihnen Vermögensdelikte wie Betrug zur Last gelegt, sollten Sie niemals auf eine Vorladung oder Anklageschrift reagieren, ohne sich zuvor den Rat eines im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt zu haben. Denn: Die Weichen für den Ausgang des Strafverfahrens werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Für Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer kann der Ausgang eines solchen Verfahrens weitreichende Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Wirtschafts- und Insolvenzdelikte kann ich Ihnen daher nur dringend dazu raten, einen Strafverteidiger einzuschalten, der Sie auf die Fallstricke eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens aufmerksam macht und dessen Rat Sie vor zusätzlichem Schaden bewahrt.

Konsultieren Sie mich als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über weitreichende Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg und schildern Sie mir Ihren Fall – ich navigiere Sie gern durch die juristischen Untiefen und entwickele mit Ihnen geeignete Strategien, um den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens zu erreichen.

Was versteht man unter dem Begriff Vermögensdelikte?

Unter dem Begriff Vermögensdelikte werden im deutschen Strafrecht alle Straftaten zusammengefasst, die sich gegen das Vermögen oder Vermögensbestandteile anderer Personen richten. Der Vermögensbegriff bezeichnet dabei nicht nur Geld, sondern in der Regel alle Sachen, denen ein wirtschaftlicher Wert zugewiesen werden kann. Oftmals ist schon der Versuch unter Strafe gestellt. Der Strafrahmen ist abhängig von der konkreten Straftat: Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für diese Delikte Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor; bei gewerbsmäßiger Begehung auch bis zu zehn Jahren. Neben den im StGB festgelegten Geld- und Freiheitsstrafen kann eine Verurteilung weitreichende Folgen für Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer und Ihre gewerblichen Tätigkeiten haben, die es unbedingt abzuwenden gilt. Konsultieren Sie mich als spezialisierten Rechtsanwalt, wenn Ihnen Betrug laut § 263 StGB oder andere Vermögensdelikte zur Last gelegt werden oder wenn Sie befürchten, dass Sie insofern in Verdacht geraten könnten. Ich prüfe Ihren Fall und berate Sie gern.

Vermögensdelikte - was ist das

Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Ihnen werden Betrug, Untreue oder andere Vermögensdelikte vorgeworfen? Beauftragen Sie mich als erfahrenen Rechtsanwalt für Betrugsfälle und weitere Delikte gegen das Vermögen mit der Prüfung Ihres Falls!

Häufige Delikte bei Unternehmen in der Krise

Jedes Wirtschaftsunternehmen ist den Schwankungen des Marktes ausgesetzt. Unter dem Eindruck eines sich verändernden Umfelds geraten Unternehmen bisweilen in krisenhafte Situationen. Brechen langjährige Geschäftsbeziehungen weg, bleiben sonst regelmäßig eingehende Aufträge oder Zahlungen von Geschäftspartnern aus, nimmt die Halbwertzeit so mancher Kalkulation rapide ab. Drohende Zahlungsunfähigkeit kann eine der Folgen sein. Unternehmer handeln häufig in bester Absicht für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, wenn selbst unter solchen Umständen Rohstoffe, Waren oder Dienstleistungen geordert werden. Schließlich kann das Unternehmen nur am Leben gehalten werden, wenn der Betrieb aufrecht erhalten wird.

Als Strafverteidiger und erfahrener Anwalt auf dem Gebiet Insolvenzstrafrecht kenne ich viele Fälle, in denen gegen Geschäftsführer und Einzelunternehmer der Vorwurf des Betruges erhoben wurde, weil sie bei drohender Zahlungsunfähigkeit einem Lieferanten eine Order erteilt hatten. Die Rede ist vom sogenannten Eingehungsbetrug. Beispielsweise bestellt ein Optiker eine Marge hochwertiger Brillengestelle in der Erwartung, eine jüngst von ihm gestartete Marketing-Offensive werde ihm lukrative Aufträge einbringen. Seine Erwartung wird nicht erfüllt. Stattdessen siedelt sich in unmittelbarer Nachbarschaft seines Ladengeschäfts die Filiale eines großen, namhaften Konkurrenzunternehmens an. Die erhoffte Aufträge bleiben aus und die bestellten und gelieferten Brillengestelle können bei Fälligkeit nicht bezahlt werden. Immer häufiger schalten in solchen Fällen die Lieferanten Polizei und Staatsanwaltschaft ein, in der Hoffnung, so ihr Geld schneller als auf dem zivilrechtlichen Weg zu bekommen.

In Zeiten der Krise handeln Unternehmer oft in besten Absichten

Anzeige wegen Betruges? Der erfahrene Rechtsanwalt hilft!

Sie werden beschuldigt, einen Betrug begangen zu haben? Hat ein Gläubiger eine Anzeige wegen Betruges erstattet, erfahren Sie meist erst durch eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter davon. Auf die Vorladung, das Anhörungsschreiben oder die Anklage sollten Sie in keinem Fall ohne anwaltliche Unterstützung reagieren und auch nicht auf vermeintliche Rechtstipps aus dem Internet vertrauen. Konsultieren Sie stattdessen umgehend einen hochspezialisierten Anwalt: Einen Fachanwalt für Strafrecht. Stellen Sie mir Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg vor. Als kompetenter Rechtsanwalt für Betrug und andere Vermögensdelikte prüfe ich Ihren Fall und entwickle die passende Strategie zur Verteidigung in Ihrem individuellen Einzelfall. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin über Telefon (030) 887 18 38 18 oder nutzen Sie in dringenden Fällen meine Notfallnummer 0177 887 38 18.

Verspielen Sie nicht Ihre Trümpfe im Ermittlungsverfahren

„Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen. Mir ist nichts vorzuwerfen. Das Ganze ist ein großer Irrtum, der sich wird aufklären lassen. Dazu brauche ich keinen Rechtsanwalt.“ So und ähnlich habe ich das schon häufig gehört. Und ebenso häufig wurden diejenigen, die darauf vertraut hatten, dass sich alles von allein zum Guten wenden werde, bitter enttäuscht. Ein Beschuldigter, der nicht von einem Rechtsanwalt verteidigt wird, kann auf den Lauf des Verfahrens kaum Einfluss nehmen. Er erfährt nicht, was sich für ihn unsichtbar hinter den Kulissen abspielt. Möchten Sie an einem Spiel teilnehmen, bei dem Ihnen als einzigem Mitspieler die Augen verbunden werden, während alle anderen sehen können? Ich kann Ihnen zu einem solchen Verhalten jedenfalls nicht raten; erst recht nicht, wenn Sie Tatverdächtiger oder Beschuldigter in einen Strafverfahren sind – ob es nun um den Vorwurf eines Vermögensdelikts oder anderer Straftatbestände geht. Und völlig unabhängig davon, ob die Vorwürfe, die gegen Sie erhoben werden, zutreffen oder nicht.

Gerade wenn Sie zu Unrecht beschuldigt sind, sollten Sie sich anwaltlicher Unterstützung versichern. Denn: Wenn Sie bereits im Ermittlungsverfahren mit offenen Karten spielen und sich unbedacht äußern, geben Sie vorzeitig Ihre Trümpfe aus der Hand. Mag Ihr Blatt auch noch so gut sein; es ist immer von Nachteil, wenn Ihr Gegner es kennt. Hat der Gegner erst einmal Ihre Strategie durchschaut, kann er sich darauf einstellen und dank der bereitwillig zur Verfügung gestellten Informationen gezielt nach Schwachstellen suchen, während er sich selbst nicht in die Karten schauen lässt.

Der erste Schritt besteht für mich als Rechtsanwalt beim Vorwurf von Betrug und anderen Delikten gegen das Vermögen darin, Akteneinsicht zu nehmen, damit ich mir einen genauen Überblick verschaffen kann über:

  • den Stand des Verfahrens,
  • die konkreten Vorwürfe gegen den Mandanten
  • sowie die aktuelle Beweislage.

Als Anwalt kann ich Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Im Anschluss lege ich Ihnen deren Inhalt dar und bewerte für Sie die Beweislage. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage bildet die Grundlage, auf der dann eine Strategie für Ihre erfolgreiche Verteidigung entwickelt werden kann. Schon zu diesem Zeitpunkt kann sich herausstellen, dass Ihnen kein strafbares Verhalten vorzuwerfen ist. Wie die Verteidigungsstrategie für Ihren persönlichen Fall aussehen kann, erörtere ich gern mit Ihnen in einem vertraulichen Beratungsgespräch in meiner Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg.

Karten beim Poker - eine Analogie zum Strafverfahren

Kompetente Beratung und Verteidigung

Als Anwalt für Strafrecht in Berlin blicke ich auf eine über 30 Jahre währende berufliche Erfahrung zurück, verfüge über präzise Kenntnisse der Rechtslage sowie die Fähigkeit, selbige auf den mir übertragenen Fall anzuwenden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, und kommen Sie für ein umfassendes Erstgespräch in meine Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg. Gemeinsam erörtern wir die konkreten Umstände Ihres individuellen Falls und klären, in welchem Rahmen Ihre Vertretung und Verteidigung durch mich als Rechtsanwalt beim Vorwurf von Betrug, Veruntreuung oder anderen Vermögensdelikten erfolgen kann.

Sie erreichen die Kanzlei RA Michael Rudnicki von Montag bis Freitag telefonisch unter (030) 887 18 38 18 oder jederzeit per E-Mail. Auf Ihre Nachricht erhalten Sie schnellstmöglich eine Antwort. Der Erstkontakt ist für Sie immer kostenlos. Ich freue mich darauf, Sie rechtlich beraten zu dürfen und stelle mich im Kampf um Ihre Rechte gern an Ihre Seite.

Visitenkarte von Michael Rudnicki, Anwalt für Strafrecht in Berlin
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