„Das leichteste Opfer für einen Betrug ist man selbst.“
(Edward Bulwer-Lytton)
Vermögensdelikte: Rechtzeitig den erfahrenen Rechtsanwalt einschalten
Als Gewerbetreibender haben Sie ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, in dem Ihnen die Begehung von Vermögensdelikten vorgeworfen wird? Ist ein Unternehmen erstmal in die Krise geraten, wird gegen dessen Inhaber nicht selten der Verdacht laut, einen Betrug begangen zu haben. Dieses Risiko droht, wenn er beispielsweise Waren oder Materialien bestellt, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Ausführung von Aufträgen unbedingt erforderlich sind, aber die liquiden Mittel zum Ausgleich der Lieferanten-Rechnung zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhanden sind. In der Erwartung ausstehender Zahlungen von Kunden gehen Unternehmen bisweilen Zahlungsverpflichtungen ein, die nicht erfüllt werden können, wenn die eigenen Forderungen nicht mehr uneingeschränkt erfüllt oder durchgesetzt werden können. Die Rede ist dann vom sogenannten Eingehungsbetrug. Zu den wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens kommen dann strafrechtliche Vorwürfe gegen dessen Inhaber und Geschäftsführer dazu.
Werden Ihnen Vermögensdelikte wie Betrug zur Last gelegt, sollten Sie niemals auf eine Vorladung oder Anklageschrift reagieren, ohne sich zuvor den Rat eines im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt zu haben. Denn: Die Weichen für den Ausgang des Strafverfahrens werden bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Für Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer kann der Ausgang eines solchen Verfahrens weitreichende Folgen für Ihre gewerbliche Zukunft haben. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Wirtschafts- und Insolvenzdelikte kann ich Ihnen daher nur dringend dazu raten, einen Strafverteidiger einzuschalten, der Sie auf die Fallstricke eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens aufmerksam macht und dessen Rat Sie vor zusätzlichem Schaden bewahrt.
Konsultieren Sie mich als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über weitreichende Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg und schildern Sie mir Ihren Fall – ich navigiere Sie gern durch die juristischen Untiefen und entwickele mit Ihnen geeignete Strategien, um den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens zu erreichen.
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