Strafrecht in Berlin: Kompetente Rechtsberatung vom Fachanwalt

Sich einem strafrechtlichen Verfahren ausgesetzt zu sehen, stellt für die meisten Menschen eine bis dahin ungeahnte psychische Belastung dar. Und zwar ganz unabhängig davon, ob der Vorwurf zu Recht erhoben wird oder auch nicht. Die Ungewissheit darüber, welchen Ausgang das Verfahren nehmen wird und welche Konsequenzen damit verbunden sein werden, versetzt in Unruhe. Eine Unruhe, die es kaum zulässt, dass klare Gedanken gefasst werden können. Und dabei wäre ruhiges sachliches Nachdenken und Handeln gerade jetzt so wichtig!

Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen und kontaktieren Sie mich als erfahrenen Strafverteidiger und spezialisierten Anwalt Strafrecht Berlin so schnell wie möglich! Ich berate Sie umfassend und vertrete Ihre Rechte und Interessen im strafrechtlichen Verfahren.

Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger

Das deutsche Strafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Das Strafgesetzbuch (StGB) als sogenanntes Kernstrafrecht wird dabei ergänzt um Gesetze aus dem sogenannten Nebenstrafrecht, welches von A wie Abgabenordnung (AO) bis Z wie Zollverordnung (ZollV) führt und keinen Lebensbereich frei von gesetzlichen Strafandrohungen lässt. Beispiele sind das ApoG (Gesetz über das Apothekerwesen), das BDSG (Bundes­daten­schutz­gesetz), das FPersG (Fahr­personal­gesetz), das GmbH Gesetz, das JuSchG (Jugend­schutz­gesetz), die LMHV (Lebens­mittel­hygiene­verordnung), das MPG (Medizin­produkte­gesetz), das NetzDG (Netzwerk­durchsetzungs­gesetz), das PBefG (Personen­beförderungs­gesetz), das SchwarzArbG (Schwarz­arbeits­bekämpfungs­gesetz), das TierSchG (Tierschutz­gesetz), das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das VereinsG, das WiStrG (Wirtschafts­strafgesetz) und viele mehr. Mit der Fülle an gesetzlichen Regelungen, deren Übertretung strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben, wächst das Risiko strafrechtlicher Verfolgung für jeden Bürger. Und zwar allein deshalb, weil er seinen Beruf ausübt oder seinem Gewerbe nachgeht.

Stets an Ihrer Seite: Der Fachanwalt für Strafrecht!

Wenn Ihnen eine Ladung zu einer Vernehmung zugeht, sollten Sie unbedingt zunächst den Rat eines spezialisierten Rechtsbeistands in Anspruch nehmen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie als Beschuldigter oder “lediglich” als Zeuge vorgeladen werden. Als erfahrener Strafverteidiger helfe ich Ihnen, sicher durch die Untiefen eines solchen Verfahrens zu navigieren, damit Sie nicht die Orientierung verlieren und das Verfahren zu einem bestmöglichen Abschluss kommt.

Erfordert Ihre Situation die Unterstützung durch einen Strafrechtsanwalt, ist es empfehlenswert, unbedingt auf den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu achten. Der Titel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer nur jenen Rechtsanwälten verliehen, die auf dem Gebiet des Strafrechts besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen können. Die Fähigkeiten dieser Rechtsanwälte gehen somit erheblich über jenes Maß hinaus, was üblicherweise von einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts erwartetet werden darf. Mir wurde der Titel als erstem in Berlin zugelassenem Rechtsanwalt im Jahre 1998 verliehen. Auf dem Gebiet des Strafrechts bin ich seit dreißig Jahren erfolgreich für meine Mandanten tätig.

Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin berate und vertrete ich Sie gern, wenn Ihnen Straftaten in folgenden Bereichen vor­geworfen werden:

„Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten zu lassen.“
(§ 3 Absatz 3 BRAO)

Vorgehensweise im Strafrecht

Das Rechtsgebiet des Strafrechts befasst sich im Kern mit drei Fragen:

  • Welches Verhalten missbilligt der Staat so sehr, dass es zu einer Bestrafung führt?
  • Welche Strafe oder sonstige Sanktion ist angemessen?
  • Und an welche Regeln muss sich der Staat halten, wenn er seine Bürger zum Zwecke des Strafens verfolgt?

Den Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Arbeit des Anwalts und Strafverteidigers stellt die präzise und detaillierte Feststellung des für die Verteidigung bedeutsamen Sachverhalts mit dem Mandanten dar. Anschließend wird gemeinsam eine individuelle Strategie für das Verfahren entwickelt.

Den Eingriffen in die Grundrechte meiner Mandanten sachgerecht begegnen zu können, setzt sichere, fundierte Kenntnisse und Erfahrung voraus:

  • über den Verlauf des Strafverfahrens und die Möglichkeiten, darauf unter Anwendung strafprozessualer Normen gestaltend Einfluss zu nehmen,
  • über die Bedeutung und Auslegung jener strafrechtlichen Normen, deren Verletzung meinen Mandanten zur Last gelegt werden,
  • über Inhalt, Umfang und Auswirkungen der im Gesetz vorgesehenen Rechtsfolgen.

Professionelle Unterstützung von Beginn an

Von jenem Moment an, in dem Sie Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie möglicherweise strafrechtliche Ermittlungen geführt werden, gilt es Fehler zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Diese können für den Verlauf des gesamten weiteren Verfahrens und seines Ausgangs von erheblicher Bedeutung sein:

Soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, eine Erklärung zum Vorwurf abzugeben? Und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Sollten Entlastungszeugen schon gegenüber der Polizei benannt werden? Sollte vorher mit ihnen gesprochen worden sein? Und darf man das überhaupt? Darf man sich als Beschuldigter einen Eindruck von Beweismitteln verschaffen, die die Polizei zusammengetragen hat? Müssen beschlagnahmte Gegenstände wieder herausgegeben werden; und wann? Wie verhält man sich nach Durchsuchungen und Beschlagnahmungen richtig gegenüber Dritten – dem Arbeitgeber, dem Vermieter, dem Kfz-Haftpflichtversicherer?

Vorladung erhalten – Ihr Anwalt hilft!

Fragen über Fragen stürzen auf den Beschuldigten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ein. Manche Antworten werden nicht so lange warten können, bis die amtliche Ermittlungsakte eingesehen werden konnte. Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, geht hingegen sehr schnell. Im Notfall kann ich Ihnen dank meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht Handlungsempfehlungen geben und somit „Erste Hilfe“ leisten.

Meine Aufgabe als Verteidiger besteht darin, mich beratend an die Seite meiner Mandanten zu stellen, sie durch das Strafverfahren zu begleiten und mit den durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Mitteln gegen Eingriffe in ihre Grundrechte in Schutz zu nehmen. Dazu ist Kenntnis der Gesetzeslage ebenso erforderlich wie das Wissen davon, wie das Recht anzuwenden ist. Oder wie es die Bundesrechtsanwaltsordnung ausdrückt: Besondere Kenntnisse und Erfahrungen.

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