“In der Wirtschaft geht es nicht gnädiger zu als in der Schlacht im Teutoburger Wald.”
(Friedrich Dürrenmatt)

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts besonders auf die Beratung und Vertretung von Gewerbetreibenden spezialisiert. Auf diesem Rechtsgebiet bin ich insbesondere für Mandanten tätig, die selbst Führungskräfte oder Mitarbeiter in privaten Wirtschaftsunternehmen, öffentlich-rechtlichen Unternehmen oder Kommunen sind.

Die Verwicklung in ein Wirtschaftsstrafverfahren stellt für Unternehmer auf persönlicher sowie auf wirtschaftlicher Ebene ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Das Verfolgungsrisiko hat im Wirtschaftsstrafrecht in den letzten Jahren nachweisbar zugenommen. Mit rund zwanzig Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen hat sich der Verfolgungsdruck auch für mittelständische Unternehmer stark erhöht.

Haben die Ermittlungsbehörden die Ermittlungen erst einmal aufgenommen, ist die frühestmögliche Intervention durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht unabdingbar, um die Untersuchungen und das Verfahren von Beginn an strategisch zu mitzugestalten und die Reputation des Mandanten bzw. des Unternehmens zu schützen.

Komplexes Rechtsgebiet mit zahlreichen Stolpersteinen für Unternehmer

Aufgrund der strafrechtlichen Nebenbestimmungen, die weitaus zahlreicher sind als die “klassischen” Regelungen des sogenannten Kernstrafrechts im StGB, ist das Risiko insbesondere für Unternehmer erhöht, in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu geraten. Bei Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung, Korruption, wettbewerbsrechtliche Absprachen, Insolvenzverschleppung und andere Insolvenzdelikte, Betrug, Kredit- und Subventionsbetrug, Diebstahl geistigen Eigentums, Verletzung von Anzeigepflichten, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Verletzung der Berichtspflicht, Verstöße gegen das Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht, Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz, die strafrechtliche Produkthaftung und manchem mehr handelt es sich um Delikte aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts selbst ist gesetzlich nicht definiert. Er ist vielmehr ein Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände (sog. Wirtschaftskriminalität) unter Strafe stellen. Überschneidungen mit dem Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht, Umweltstrafrecht oder Medizinstrafrecht sind bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten durch die enge Verzahnung häufig gegeben.

Strafrechtliche Konsequenzen für Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen

Bereits aus der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens erwachsen für Unternehmen, Inhaber und Management erste einschneidende Konsequenzen. Firmendurchsuchungen, Beschlagnahmung von EDV-Geräten oder “eingefrorene” Unternehmenskonten und Vermögenswerte stören in der Regel den Geschäftsbetrieb empfindlich und verursachen Kosten, die gerade kleinere Betriebe in den wirtschaftlichen Ruin treiben können. Indiskrete Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft, zum Beispiel das Anschreiben aller Kunden zur Zeugenbefragung, können den Ruf eines Unternehmens und den der Angehörigen der obersten und mittleren Führungsebene nachhaltig schädigen. Auswirkungen auf die Auftragslage bleiben meist nicht aus. Die frühzeitige Intervention eines Strafverteidigers dient dem Schutz vor derartigen Auswirkungen des Ermittlungsverfahrens. Der im Strafrecht versierte Rechtsanwalt versteht es, zwei bedeutsame Funktionen zu erfüllen. Er kontrolliert die Einhaltung der Spielregeln und sorgt für eine angemessene Kommunikation zwischen den Ermittlungsbehörden und seinen Mandanten.

Inhabern und Entscheidungsträgern von Unternehmen drohen im Falle einer gerichtlichen Verurteilung weitreichende Konsequenzen, die über die eigentlichen strafrechtlichen Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen in Gestalt von Berufsverboten, Registereintragungen (Korruptionsregister, Bundeszentralregister etc.) Verlust der Eignung als Geschäftsführer zu fungieren, Verlust der Reputation, Verpflichtung zum Schadensersatz und manches mehr weit hinausgehen können. Der erfahrene Strafverteidiger kennt diese Risiken und stellt das Verteidigungsverhalten rechtzeitig darauf ein.

Nicht zu unterschätzen ist die psychische Belastung, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren gerade bei dem gegenüber der Strafjustiz unerfahrenen Beschuldigten bewirken. Neben der Sorge um den Ausgang des Verfahrens stellen sich nicht selten Befürchtungen zu möglichen Auswirkungen auf des Privatleben mit seinen sozialen und wirtschaftlichen Aspekten ein.

In meiner Funktion als anwaltlicher Beistand kümmere ich mich im Falle einer Firmendurchsuchung um die notwendigen Rechtsbehelfe und sorge für die Freigabe von Dateien und Arbeitsmitteln, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Untersuchungen im Vorfeld einzudämmen. Ebenso sorge ich für die Wahrung der persönlichen Rechte Betroffener und wirke rufschädigenden Ermittlungsmaßnahmen entgegen. Meine Beratung zielt stets darauf ab, die Anordnung von Untersuchungshaft durch den Ermittlungsrichter zu vermeiden.

Sie wurden in Ausübung Ihres Gewerbes mit dem Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat konfrontiert? Handeln Sie schnell und holen Sie sich rechtlichen Beistand von der Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin!

Vermögensabschöpfung: Existenzielle Bedrohung für Unternehmen

Bei einer rechtswirksamen Verurteilung mit strafrechtlichen Sanktionen drohen wirtschaftliche Folgen mit existenzieller Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen. Diese betreffen alle Beteiligten — beispielsweise Mitarbeiter oder Geschäftspartner — als Nebenfolge einer Verurteilung. Möglich macht das die sogenannte Vermögensabschöpfung.

Das “Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung” gilt seit dem 01. Juli 2017. Es soll dem Staat deutlich mehr Möglichkeiten bieten, durch Straftaten erlangte Vermögen abzuschöpfen. Von entscheidender Bedeutung beim Erreichen dieses Ziels des neuen Gesetzes ist die Umkehr der Beweislast. Bisher musste der Staat nachweisen, dass Vermögenswerte aus Straftaten stammten — erst dann konnte es eingezogen werden. Nunmehr müssen Verdächtige die legale Herkunft ihres Vermögens belegen — andernfalls kann es eingezogen werden.

Mit dieser Gesetzesänderung ist es für den Fortbestand eines Unternehmens daher umso wichtiger geworden, möglichst früh, also zu Beginn der Ermittlungen, rechtlichen Beistand und kompetente Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht einzuholen.

Strafverteidiger für Geschäftsführer, Unternehmer und Privatpersonen in Berlin und bundesweit

Meine Anwaltskanzlei in Berlin-Charlottenburg berät und verteidigt Einzelpersonen und vertritt Unternehmen in allen Verfahrensstadien. Zu meinen Mandanten zählen neben Privatpersonen vor allem leitende Angestellte, Prokuristen, Geschäftsführer, Manager, Vorstände, Aufsichtsräte und Freiberufler.

Wenn Sie eine Vorladung zu einer Vernehmung erhalten haben — egal ob als Beschuldigter oder als Zeuge — sollten Sie dringend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt für Strafrecht, besser einen Fachanwalt für Strafrecht, kontaktieren. Der speziell auf diesem Rechtsgebiet geschulte und erfahrene Fachanwalt kann die Umstände des Ermittlungsverfahrens einschätzen und eine solide Strategie für das weitere Vorgehen entwickeln.

Beauftragen Sie mich als erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht mit Ihrer rechtlichen Verteidigung. In einem umfassenden Erstgespräch berate ich Sie gern zu allen Aspekten der möglichen Strafverteidigung.

Präventive Rechtsberatung — damit eine Strafverteidigung gar nicht erst notwendig wird

Meine Kanzlei hat sich neben der Verteidigung insbesondere auf die präventive rechtliche Beratung von Unternehmen und deren Entscheidungsträgern zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (sog. Criminal Compliance) spezialisiert. Ich unterstütze mittelständische Unternehmen dabei, interne Risikofaktoren zu entdecken und die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass daraus reales, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten entsteht.

Die fundierte Rechtsberatung trägt als Teil eines ganzheitlichen Risikomanagements maßgeblich dazu bei, die Ausübung unternehmensbezogener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten systematisch zu erschweren und bestenfalls zu verhindern. Da unternehmensbezogene Strafverfahren nicht nur Geld, sondern insbesondere Ansehen und Zeit kosten, dient Criminal Compliance sowohl dem Schutz des Unternehmens als auch dessen Mitarbeitern.

Zwar existiert bislang keine ausdrückliche Präventionspflicht, dennoch hat sich vornehmlich im Rahmen der allgemeinen strafrechtlichen Zurechnungsmechanismen ebenfalls eine Pflicht der Unternehmensleitung zum bewussten Umgang mit Gefahren etabliert. Darunter fallen allgemeine Präventionspflichten wie die Legalitätskontrolle, Kriminalitätsbekämpfung oder Verkehrssicherung sowie spezielle Präventionspflichten wie Arbeitsschutz, Geldwäschebekämpfung, Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und Datenschutz. Bei ungenügenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Produktsicherheit droht außerdem eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung oder wegen Tötung (strafrechtliche Produkthaftung).

Leitungspersonen können zudem über § 14 StGB (Inhaber- und Organhaftung) und §§ 25 – 27 StGB (Beteiligung an einer Straftat) auch strafrechtlich für Straftaten anderer Angehöriger einer Organisation bzw. eines Unternehmens zur Verantwortung gezogen werden. Ein persönliches Interesse an einem “sauberen” Betrieb ist für Führungspersonal daher nur natürlich.

Ich helfe Ihnen gerne und schnell weiter

Sie erreichen meine Kanzlei von Montag bis Freitag telefonisch unter (030) 887 18 38 18 oder jederzeit per E-Mail. Der Erstkontakt ist für Sie immer kostenlos. Ich freue mich darauf, Sie rechtlich vertreten zu dürfen und kämpfe gern an Ihrer Seite.

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