Einfacher – aber deshalb auch besser?

Vor allem einfacher soll es werden. So wurden die Pläne aus dem Hause des Bundesverkehrsministers, den Bußgeldkatalog und das Fahrerlaubnisrecht reformieren zu wollen, schon vor Wochen in den Medien angekündigt. Heute soll es nun so weit sein. Herr Ramsauer wird der Öffentlichkeit eröffnen, was ein Stab an hochdotierten Staatssekretären und wissenschaftlichen Mitarbeitern ersonnen hat, um den Namen des bislang nicht gerade durch aufregende Ideen zur Verkehrspolitik in Erscheinung getretenen CSU-Ministers rechtzeitig vor den nächsten Bundestagswahlen in die Schlagszeilen zu bringen. Aber ist das denn nötig – den Bußgeldkatalog zu vereinfachen? Was war denn bisher angeblich so kompliziert daran?


Das so genannte „Mehrfachtäter-Punktesystem“ sieht vor, dass Entscheidungen, die wegen Verkehrsordnungswidrgkeiten oder Verkehrsstraftaten ergehen bei dem in Flensburg ansässigen Kraftfahrtbundesamt in ein Register eingetragen werden; dem so genannten Verkehrszentralregister. Je nach schwere der Übertretung oder des Vergehens werden die Eintragungen mit Punkten bewertet. Ein bis sieben Punkte kann es geben; je nachdem, ob nun ein Bußgeldbescheid beispielsweise wegen einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung oder womöglich ein Strafurteil wegen eines unerlaubten entfernens vom Unfallort erging. Wer acht aber noch nicht dreizehn Punkte erreicht hat kann an einem Aufbauseminar teilnehmen und dadurch Punkte abbauen. Ab dreizehn fordert die Fahrerlaubnisbehörde zwingend dazu auf, und Punkte werden nur erlassen, wenn man zusätzlich an einer verkehrspädagogischen Beratung teilgenommen hat. Und bei Erreichen von achtzehn Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. So schwer ist das doch gar nicht.

Aber in Zukunft soll es – jedenfalls wenn man den bisherigen Verlautbarungen aus dem Bundesverkehrsministerium folgt – noch sehr viel einfacher werden. Es gibt nur einen oder zwei Punkte. Der Führerschein ist ab acht Punkten weg. Und die Möglichkeit zum Punkteabbau soll es gar nicht mehr geben. Es sind ja schon Zweifel daran erlaubt, dass das einfacher ist. Aber wird denn, wenn die Pläne Realität werden,  – wenn schon nicht alles – so doch einiges besser?

Egal wie schwer der Vorwurf gegen den Verkehrsteilnehmer auch ausfallen mag, mehr als zwei Punkte drohen nicht. Damit wird derjenige, der sich nur eine geringfügige Übertretung zu Schulden hat kommen lassen, behandelt wie jemand, der eine Verkehrsstraftat begangen hat. Gerechter ist das nicht. Und die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren bringt dem Einsichtigen auch keinen Vorteil mehr. Der Verkehrssicherheit wird die angekündigte Reform damit nicht dienen. Einfacher mag es ja werden. Nicht so ausdifferenziert wie bisher. Schlichter halt. Aber ist es das, was uns gerade noch gefehlt hat – was Schlichtes?