Ein mal zwei macht sechs?

Sechs Punkte? Weil zweimal hintereinander geblitzt? In der Regel schon. Aber auf einer Fahrt? Kommt drauf an. Worauf?

Auf den unmittelbaren zeitlich-räumlichen Zusammenhang. Wie er sich beispielsweise bei einer Fahrt auf der A9 ergeben kann. Auf dem durch Thüringen verlaufenden Teilstück sind in dichter Folge Verkehrsüberwachungsanlagen installiert, mit denen die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung überwacht werden. Wer hier von einem Blitzer in den nächsten fährt, könnte während einer einzigen Fahrt sein Punktekonto in Flensburg so beträchtlich erhöhen, dass er am Ziel seiner Reise gewissermaßen ohne Fahrerlaubnis ankommt. Jedenfalls, wenn man die strenge Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zugrunde legt, wonach in der Regel die einzelnen Verkehrsverstöße im Verhältnis der sogenannten Tatmehrheit zueinander stehen. Das heißt: Es liegen mehrere Taten vor, und jede wird mit entsprechender Sanktion nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

Eine Ausnahme von dieser Regel hat jüngst das örtlich zuständige Amtsgericht Suhl angenommen. Im Fall eines Autofahrers, der innerhalb von zehn Kilometern mit nahezu gleich hoher Geschwindigkeit mehrmals geblitzt worden war, ging das Gericht von einem unmittelbaren zeitlich-räumlichen Zusammenhang zwischen beiden Geschwindigkeitsverstößen aus. Eine diesen Zusammenhang auflösende Verkehrssituation konnte das Gericht im Nachhinein nicht feststellen.