TRAFFIPAX Speedophot

Produziert und vertrieben wird das Radargerät der Marke TRAFFIPAX von der in Monheim ansässigen ROBOT Visual Systems GmbH, die auch Inhaberin der von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt in Braunschweig erteilten Zulassung ist, und seit Februar 2010 unter JENOPTIK Robot GmbH firmiert.

Dieses Radargerät wird sowohl in Kraftfahrzeugen eingebaut als auch auf einem Stativ im Freien eingesetzt. Es kann für die Überwachung des ankommenden wie auch des abfließenden Verkehrs von beiden Fahrbahnseiten aus eingesetzt werden.

In jedem Fall sieht die Bedienungsanleitung des Herstellers vor, dass der Aufbau exakt parallel zum Fahrbahnrand zu erfolgen hat. Ansonsten ist mit fehlerhaften Messergebnissen zu rechnen. Denn die die Strahlen aussendende Antenne der Anlage ist so konstruiert und justiert, dass die Strahlen in einem bestimmten Winkel die zu überwachende Fahrbahn kreuzen. Nur innerhalb dieses Winkels sind Messergebnisse fehlerfrei zu erzielen bzw. sind die vom Hersteller angegebenen Messtoleranzen ausreichend. Eine Abweichung um nur einen Grad bewirkt bereits Abweichungen vom regulären Messwert von 0,65%. Ob der vom Hersteller vorgegebene Messwinkel tatsächlich eingehalten wurde, lässt sich an Hand des Fotowinkels klären. Dazu kann das Beweisfoto herangezogen werden; dieses muss dann aber die Ränder des Negativs erkennen lassen.

Während das zu messende Fahrzeug den Radarstrahl durchfährt, werden in Bruchteilen von Sekunden in der Rechnereinheit der Anlage die bei der Reflexion des Radarstrahls entstandenen Dopplerperioden ausgewertet und aus dem arithmetischen Mittel sämtlicher Werte die gefahrene Geschwindigkeit abgeleitet. Liegt diese über dem zu Messbeginn festgelegten und programmierten Grenzwert, wird automatisch die Kamera ausgelöst.

Bei der Messung des ankommenden Verkehrs erfolgt die Fotoauslösung bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem die rechnerische Ermittlung der Geschwindigkeit noch gar nicht vollständig abgeschlossen ist. Würde die fotografische Aufnahme des gemessenen Fahrzeugs erst nach vollständigem Abschluss der Berechnung erfolgen, also wenn das Fahrzeug den Radarstrahl bereits durchfahren hat, wäre es auf dem Foto, das den Bereich der Fahrbahn abbildet, den der Radarstrahl abdeckt, gar nicht mehr zu sehen.

Diese vorzeitige Fotoauslösung macht es erforderlich, dass sich das Gerät gewissermaßen selbst überprüft. Wenn der endgültig ermittelte Geschwindigkeitswert vom vorläufig festgestellten abweicht, soll die Messung automatisch verworfen werden. Das bereits belichtete Foto wird dann nicht mit Angaben zur gemessenen Geschwindigkeit versehen. Stattdessen finden sich dann in der Datenleiste des Fotos Hinweise auf eine Annullierung. Die Messung ist nicht brauchbar.

Häufen sich die Annullierungen während eines Messeinsatzes, so ist darin ein Hinweis darauf zu sehen, dass es entweder bei der Bedienung des Gerätes zu Fehlern gekommen ist, oder das Gerät überhaupt defekt war. Die Bußgeldstellen der Polizei geben die Annullierungsraten nur ungern bekannt. Um sie auf eigene Faust zu ermitteln, muss Einblick in den gesamten während des Messeinsatzes belichteten Film genommen werden.

Die Messwerte können durch anderweitige Reflexionen beeinflusst worden sein. Aus der Praxis sind zahlreiche solcher Fälle bekannt. Verkehrsschilder, Leitplanken, Fahrzeuge im Begleitverkehr, Garagentore und vieles mehr können ihrerseits zur Reflexion des Radarstrahls und damit zur Verfälschung des Messergebnisses beitragen. In der Praxis ist dann die Rede von Knickstrahl-, Doppel- oder Dreifach-Reflexionen, die zur Addition von tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten führen.