OVG HB f. MPU b. THC

Der gelegentliche Konsum von Cannabis rechtfertigt für sich genommen keine Zweifel an der Kraftfahreignung des Konsumenten. Mangelt es jedoch an der Fähigkeit, Konsum und das Führen von Kraftfahrzeugen sicher von einander zu trennen, droht der Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat in einer jüngeren Entscheidung aus dem April dieses Jahres noch einmal klargestellt, dass in einem solchen Fall die Eignungszweifel grundsätzlich nur durch eine erfolgreiche MPU ausgeräumt werden können.

Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn es sich bei dem Konsumenten um den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe handelt, der bereits zwingend die Teilnahme an einem Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger nachweisen muss. Mit der Teilnahme an einem solchen, der spezifischen Anfängersituation Rechnung tragenden Aufbauseminar soll der Nachweis eines sogenannten Einstellungswandels nicht zu führen sein.