Pflichtverteidigung

Aus dem Umfeld gut informierter Kreise wird verlautbart, dass im Bundesjustizministerium an einem Gesetzesentwurf gearbeitet wird, mit dem die Rechte von Beschuldigten und Angeklagten gestärkt werden sollen. Unabhängig von der Schwere des strafrechtlichen Vorwurfs soll künftig schon im Ermittlungsverfahren jedem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas reagiert damit auf eine dramatische Entwicklung in der Justiz. Die Zahl an Fehlentscheidungen hat in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Um dem damit einhergehenden Vertrauensverlust beim Bürger entgegen zu wirken, soll zukünftig in strafrechtlichen Verfahren so früh wie eben möglich die Beiordnung eines vom Staat bezahlten Verteidigers erfolgen. Bei der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein ist das Vorhaben auf positive Resonanz gestoßen. Es wird jedoch seitens der Rechtsanwaltschaft zu denken gegeben, dass die Anzahl der Fachanwälte für Strafrecht nicht ausreichen wird, den Bedarf an Spezialisten zu decken. Es werden also auch Rechtsanwälte zur Verteidigung herangezogen werden müssen, die sonst auf ganz anderen Rechtsgebieten tätig sind und mit Strafverfahren bislang keine Erfahrungen haben. Dazu in einem Interview befragt äußerte sich Bundesjustizminister Heiko Maas optimistisch: „Schlimmer wird ’s nicht werden.“