Einspruch vom Rechtsanwalt einlegen lassen!
Der von einem Rechtsanwalt gegen einen Bußgeldbescheid eingelegte Einspruch ist auch dann wirksam, wenn der Rechtsanwalt seine Bevollmächtigung nicht durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde nachgewiesen hat.
Denn bei einem Rechtsanwalt handelt es sich um ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, von dem Ordnungsbehörden und Gerichte gerade im Hinblick auf dessen Stellung als Rechtspflegeorgan nur in begründeten Ausnahmefällen einen Nachweis seiner Bevollmächtigung durch den Mandanten abverlangen dürfen. So entschieden durch das Berliner Kammergericht:
„Eine solche Vollmacht wird durch Erklärung gegenüber dem zu bevollmächtigenden oder dem Dritten, demgegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärt (…), wobei die Erteilung grundsätzlich auch formlos, unter Umständen auch konkludent erfolgen kann (…). Dabei ist davon auszugehen, dass allgemein bevollmächtigte Personen, wie z. B. Generalbevollmächtigte oder Prokuristen, in der Regel zur Annahme von Schriftstücken, die in Bußgeldverfahren zugestellt werden, nicht ermächtigt sein werden, da dies nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehört. Das Gegenteil gilt jedoch für Vertreter, die für bestimmte Angelegenheiten bestellt sind und bei denen die Ermächtigung umfasst, Zustellungen in Empfang zu nehmen (…). Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um einen Rechtsanwalt, so darf im Hinblick auf dessen Stellung als Organ der Rechtspflege gemäß der Nachweis der Bevollmächtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nur ausnahmsweise aus besonderem Anlass gefordert werden (…).“